Reduktion auf sieben Einzelaussagen

11.12.. DIE HITLER-JUGEND

In ihrem Bestreben, das deutsche Volk nach ihren Vorstellungen in »nationalsozialistischem Geist« zu erziehen, setzten Hitler und die Partei auf die Jugend. Möglichst alle deutschen Jungen und Mädchen sollten zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr in der Nachwuchsorganisation der NSDAP, der Hitler-Jugend (HJ), erfasst werden.

Zu Beginn des Jahres 1933 gehörten der HJ knapp 110 000 Mitglieder an, im Sommer 1933 bereits über 3,5 Millionen und Ende 1938 etwa 8,7 Millionen.
Inzwischen waren alle bündischen und konfessionellen (mit Ausnahme der katholischen) Jugendverbände und sonstigen Jugendgruppen aufgelöst und in die HJ übernommen worden.

Fahrten und Zeltlager, Geländespiele, Lagerfeuer und Heimabende vermochten viele Jugendliche in den ersten Jahren anzuziehen und zu begeistern, zumal die Ideale der bündischen Jugendbewegung größtenteils weiter zu gelten schienen.

Auch der Grundsatz »Jugend muss durch Jugend geführt werden« sprach viele junge Menschen in ihrem Streben nach Selbstständigkeit und Selbstverwirklichung an.

Das Reichsgesetz vom 1. Dezember 1936 erklärte die HJ zur Staatsjugend, die Mitgliedschaft wurde somit jedem Jugendlichen zur Pflicht gemacht.

Zunehmend gewann im HJ-Dienst - im Zusammenhang mit der Aufrüstung und der Kriegsvorbereitung - die vormilitärische Ausbildung und »Wehrertüchtigung« an Bedeutung.

In den letzten Kriegsmonaten wurden Angehörige der HJ im Kriegsdienst eingesetzt, als Flakhelfer oder im Volkssturm (>11.49), viele starben einen sinnlosen Tod oder gerieten in Gefangenschaft.

Aufbau: Jungvolk (10- bis 14-jährige Jungen), Hitler-Jugend (14- bis 18-jährige Jungen), Jung­mädel (10- bis 14-jährige Mädchen), Bund Deutscher Mädel (14- bis 18-jährige Mädchen).

Hitler-Jugend - Artikel aus: Schlaglichter der deutschen Geschichte